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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Mar
15
2010

One Response

  1. “Vorausgesetzt ist jedoch, dass die Straffreiheit auf eine aussergewöhnliche Gesetzestreue hinweist.”

    Ist die Definition der verschiedenen Stufen des Gesetzesbruchs zu langweilig geworden, macht sich unser höchstes Gericht also an die Definition der verschiedenen Stufen der Gesetzestreue!

    Die neue Praxis bringt dem Bundesgericht grosse Definitionsarbeit, will es die gewöhnliche Gesetzestreue (die nicht strafmindernd zu gewichten ist) von der aussergewöhnlichen Gesetzestreue (die anscheinend strafmindernd gewichtet werden soll) abgrenzen.
    Insbesondere mit dem angedeuteten Beispiel des Berufschauffeurs künden sich brisante Fragen an: Ist der Bewohner eines Problemquartiers der täglich an einem Drogenumschlagplatz vorübergeht und drei Jahre lang die Angebote ablehnt als gewöhnlich gesetzestreu oder als aussergewöhnlich gesetzestreu zu werten, wenn er dann wegen des Kaufs von Drogen vor dem Richter steht? Wie verhält es sich mit dem pädophilen Kindergärtner, der 10 Jahre lang der Versuchung widersteht bevor er sich an einem Kind vergreift? Ist er gesetzestreuer als der gelegentlich Kinderpornographie herunterladende (und mithin herstellende) Automechaniker? Der Sportschütze gesetzestreuer in Bezug auf sein Familiendrama als ein Briefträger, der für seine Tat zum ersten mal zur Waffe greift? Fragen, die Lausanne in eifriger Erfüllung seiner Aufgaben klären wird…

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