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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Mar
15
2010

3 Responses

  1. “Sind Betäubungsmitteldelikte zu beurteilen und konnten keine Drogen sichergestellt werden, kann die Justiz Schätzungen nicht vermeiden.”

    Sehr Interessant, wenn also keine Drogen gefunden wurden dann wird demnach geschätzt das welche gefunden wurden, dann geschätzt wie viel es waren und geschätzt wie hoch der Reinheitsgrad der nicht gefundenen Drogen war – oder wie soll man diesen Satz sonst verstehen? ;)

    • @Chris: ja, so ähnlich. Diese Rechtsprechung halte ich für unerträglich. Von wegen Beweislast beim Staat …

  2. @Chris: Vermutlich haben die Drogen-Abnehmer des Angeschuldigten angegeben, wieviel sie bezogen haben und man ist auf besagte Menge Kokain gekommen. Meistens kommt man schon durch Telefonüberwachung, SMS-Verkehr bzw. SMS-Bestellungen auf die gehandelte Menge. Die Abnehmer werden dann ebenso zur Kasse gebeten wegen Konsums.

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