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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Jun
30
2009

No Responses

  1. Ich kann die von Ihnen geäusserte Auffassung nicht teilen. Das Urteil ist in keiner Weise zu beanstanden.

  2. Das Urteil beanstande ich auch nicht. Das Bundesgericht ist an das Gesetz gebunden und für Willkür reichte es wohl wirklich nicht. Ich halte es für fragwürdig, dass das Gesetz eine Kostenauflage bei Freispruch oder Einstellung überhaupt erlaubt. Im Strafverfahren werden mögliche Straftaten untersucht, nicht zivilrechtlich vorwerfbare Verhaltensweisen. Wenn der Staat die schweren Waffen (das Strafrecht) hervorholt und sich dies später als unbegründet herausstellt, dann soll er nicht den Betroffenen bluten lassen.

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