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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Aug
18
2010

One Response

  1. Bei der Beschlagnahme elektronischer Daten herrscht ein unübersehbares Malaise, welches dadurch entsteht dass Datemengen beschlagtnahmt werden, welche in ausgedruckter Form die Transport- und Aufbewahrungsmöglichkeiten übersteigen würden und welche inhaltlich von Kopien öffentlicher Texte bis zum intimen Tagebuch reichen, welches unser bestes oberstes Gericht allerdings auch nicht wirklich schützen will.

    Bleiben die Möglichkeiten der Verschlüsselung welche der Staat dann in Zukunft z.B. durch Gehirnwäsche kontern wird.

    Welch herrliche Zeiten uns doch bevorstehen…

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