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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Apr
15
2008

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  1. “Vefügt” ist wohl das falsche Wort, es ist doch immerhin ein “Reglement”, das sie erlassen haben. 24 Gemeinden haben ein gemeinsames Polizeireglement erlassen, wobei jeweils die Gemeinderäte (Exekutive) der “Vertragsparteien” zugestimmt haben – ein Vertrag als gesetzliche Grundlage…

    Der Vertrag ist durchaus lesenswert, die Strafbestimmungen sind teilweise recht amüsant und im Übrigen extrem präzise formuliert: “Jede Beunruhigung oder Belästigung der Bevölkerung ist untersagt.” (§ 21)

    Praktischerweise haben sich die Gemeinderäte auch gleich die Kompetenz gegeben, Strafbefehle auszusprechen (§ 37). Hoffentlich hat es da genügend Juristinnen und Juristen…

    Das wäre ja zu schön… die Kompetenzen der Gemeinderäte ergeben sich immerhin schon aus dem kant. Gemeindegesetz.

  2. Danke für den Hinweis, malo. Hier noch der Link auf das Polizeireglement.

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