Corona-Strafen

Heute in Kraft getreten ist die geänderte “Covid-19-Verordnung besondere Lage* mit der Erweiterung der Strafbestimmungen und der Einführung des Ordnungsbussenverfahrens. In letzterem geahndet werden kann bspw. das unbefugte Nichttragen einer Gesichtsmaske an einer politischen oder zivilgesellschaftlichen Kundgebung oder einer Unterschriftensammlung (Art. 13 Bst. i i.V.m. Art. 6c Abs. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage).

Die Ordnungsbusse beträgt CHF 100.00 (OBV Anhang 2, Pos. 16006).