Irrsinnige Landesverweisung

Vermutlich würde eine demokratische Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung ein neues Urteil des Bundesgerichts begrüssen (BGer 6B_304/2021 vom 02.06.2022, Fünferbesetzung) begrüssen, denn das Bundesgericht bestätigt eine Landesverweisung gegen einen deutschen Staatsangehörigen, der wegen Pornografie i.S.v. Art. 197 Abs. 4 StGB zweiter Satz verurteilt wurde. Das Urteil ist eine Folge der unsäglichen obligatorischen Landesverweisung gemäss Art. 66a lit. h StGB. Einen Härtefall hat die Justiz des Kantons ZH gemäss Bundesgericht zurecht verneint.

Meine Kritik richtet sich zunächst gegen den Gesetzgeber, aber auch die Justiz müsste sich endlich überlegen, ob sie bei der Beurteilung von Bild- und Videodateien weiterhin einfach alles glauben will, was sie sieht (Stichwort “deep fake”) und alles für verwertbar erklärt, was sie in anderen Bereichen wie bspw. im Strassenverkehrsrecht ohne sachlichen Grund zu Recht viel kritischer hinterfragt.