Präventivhaft: anything goes

Aus einem aktuellen Haftbeschwerdeentscheid des Bundesgerichts gegen einen Beschuldigten, dem Vermögensdelikte gegen 14 Geschädigte (Gesamtdeliktsbetrag ca, CHF 8,000.00) vorgeworfen werden (BGer 1B_548/2020 vom 06.11.2020):

 In den Akten befinde sich zudem eine ODARA-Gefährlichkeitseinschätzung vom 29. Juni 2019, in welcher festgehalten wird, dass der Beschwerdeführer der siebenten von sieben Risikokategorien zuzuordnen sei. Das Rückfallrisiko für erneute Intimpartnergewalt liege deshalb bei 74%. Diese Gefährlichkeitseinschätzung beziehe sich zwar auf Gewaltdelikte gegenüber Partnern, könne im aktuellen Stadium des Haftverfahrens dennoch als gewichtiger Anhaltspunkt dafür gewertet werden, dass der Beschwerdeführer bei bzw. im Zusammenhang mit künftigen Vermögensdelikten Gewalt anwenden könnte (E. 3.3.1).