Rechtswidrige Honorarkürzungen

Das Obergericht AG unterliegt erneut und zwar gleich zehnfach vor Bundesstrafgericht, weil es Honoraransprüche von amtlichen Verteidigern gekürzt hat. Hier der Beitrag von Schweiz Aktuell und nachfolgend die Entscheide aus Bellinzona zum Nachlesen und Staunen:

Das Ganze ist nicht nur im Aargau ein leidiges Thema, das v.a. daran krankt, dass Richter die Honorarnoten der Verteidiger bei Lichte betrachtet unmöglich beurteilen können. Die meisten Richter haben selbst nie eine Strafverteidigung geführt und auch nach vielen Jahren Berufserfahrung als Verteidiger kann man Honorarnoten praktisch nicht beurteilen. Die meisten Verteidiger tun übrigens im Hinblick auf Kürzungen ohnehin nicht zu viel für ihre Mandanten, sondern zu wenig. Ziel erreicht?