Zweite Strafrechtliche Abteilung

Das Bundesgericht gibt sich per 1. Juli 2023 eine zweite strafrechtliche Abteilung mit folgenden fünf Mitgliedern (Medienmitteilung vom 01.02.2023):

  • Bundesrichter Bernard Abrecht
  • Bundesrichterin Sonja Koch
  • Bundesrichter Christoph Hurni
  • Bundesrichter Christian Kölz
  • (vakant)

Damit verfügt – wenn ich es richtig sehe – gerade einmal eine von bisher vier über nennenswerte strafrechtliche Praxis, die angesichts der zugewiesenen Angelegenheiten eigentlich unverzichtbar wäre:

  • Entscheide des Straf- und Massnahmenvollzuges
  • Strafprozessrecht, Beschwerden gegen strafprozessuale Zwischenentscheide (bisher bei der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung)
  • Nichtanhandnahmeverfügungen und Verfahrenseinstellungen

In der neu zu benennenden Ersten Strafrechtlichen Abteilung (materielles Strafrecht ohne Straf- und Massnahmenvollzug, Strafprozessrecht ohne die Beschwerden gegen strafprozessuale Zwischenentscheide sowie Endentscheide mit Ausnahme der Nichtanhandnahmeverfügungen und Verfahrenseinstellungen) werden dann wohl die verbleibenden Mitglieder der bisherigen Strafrechtlichen Abteilung wirken, also:

  • Bundesrichterin Laura Jacquemoud-Rossari (Präsidentin)
  • Bundesrichter Christian Denys
  • Bundesrichter Giuseppe Muschietti
  • Bundesrichterin Beatrice van de Graaf
  • (vakant)

Am Ende des Prozesses wird das Bundesgericht über acht Abteilungen mit je fünf Bundesrichterinnen verfügen.