Zweite Strafrechtliche Abteilung
Das Bundesgericht gibt sich per 1. Juli 2023 eine zweite strafrechtliche Abteilung mit folgenden fünf Mitgliedern (Medienmitteilung vom 01.02.2023):
- Bundesrichter Bernard Abrecht
- Bundesrichterin Sonja Koch
- Bundesrichter Christoph Hurni
- Bundesrichter Christian Kölz
- (vakant)
Damit verfügt – wenn ich es richtig sehe – gerade einmal eine von bisher vier über nennenswerte strafrechtliche Praxis, die angesichts der zugewiesenen Angelegenheiten eigentlich unverzichtbar wäre:
- Entscheide des Straf- und Massnahmenvollzuges
- Strafprozessrecht, Beschwerden gegen strafprozessuale Zwischenentscheide (bisher bei der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung)
- Nichtanhandnahmeverfügungen und Verfahrenseinstellungen
In der neu zu benennenden Ersten Strafrechtlichen Abteilung (materielles Strafrecht ohne Straf- und Massnahmenvollzug, Strafprozessrecht ohne die Beschwerden gegen strafprozessuale Zwischenentscheide sowie Endentscheide mit Ausnahme der Nichtanhandnahmeverfügungen und Verfahrenseinstellungen) werden dann wohl die verbleibenden Mitglieder der bisherigen Strafrechtlichen Abteilung wirken, also:
- Bundesrichterin Laura Jacquemoud-Rossari (Präsidentin)
- Bundesrichter Christian Denys
- Bundesrichter Giuseppe Muschietti
- Bundesrichterin Beatrice van de Graaf
- (vakant)
Am Ende des Prozesses wird das Bundesgericht über acht Abteilungen mit je fünf Bundesrichterinnen verfügen.
Man muss wohl Bundesrichter werden, um nach 20 Jahren Zivilrechtserfahrung einfach so zum Strafrechtsexperten als höchster Richter zu mutieren…
Fachkompetenz war noch kaum je das allein entscheidende oder auch nur vorrangige kriterium bei richterwahlen oder gerichtsbesetzungen in der schweiz.