Biometrische Erfassung aller Strafverteidiger
In einem wie immer sehr fundierten Beitrag berichtet Kollege Martin Steiger (Steiger Legal) über die biometrische Erfassung von Strafverteidigern in der JVA Cazis Tignez. Er verlinkt auch die anonymisierte Departementsverfügung vom 19. Dezember 2025, die auf Beschwerde eines Kollegen erging.
Ich finde im Gegensatz zu Martin Steiger keine zitierfähigen Worte.
Merci für die Erwähnung!
Ich verstehe die Aufregung nicht: Aus besagtem Knast entkommen die Insassen doch seit Jahren massenweise durch Personentausch mit ihren AnwältInnen …
Absurd?
Also dient die Schikane u.a. dazu, den persönlichen Austausch zwischen Insassen und ihren Verteidigern zu erschweren und damit die wirksame Verteidigung einzuschränken.
Der Verantwortliche qualifiziert sich direkt als Kandidat für das Fehlurteil des Jahres und verdient deshalb etwas Publizität: Regierungsrat Peter Peyer (SP, wer hätte das gedacht) hat die oben verlinkte Departementsverfügung unterzeichnet.
Sein gewinnendes Erscheinungsbild verströmt Sachverstand und Güte:
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ds/ueberuns/vorsteher/Seiten/Regierungsrat.aspx
Juristisch hat er immerhin im Arbeitsrecht zwischen 2003 und 2018 „ein- und mehrtägige Kurse“ belegt:
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ds/ueberuns/vorsteher/Seiten/Lebenslauf.aspx
Was er gemäss seinen Angaben nicht mag: „Bretter vor dem Kopf“ und „Knöpfe in der Leitung“.
Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.
Welcome to the New West(ern)!
Ich kann auf 35 Jahre Berufserfahrung zurückblicken. Der Staat und sein Gehabe bzw. dessen Geist hat sich grundsätzlich verändert. Ich erlebe das mancherorts. Es sind nicht die einzelnen „Staatsdiener“, sondern effektiv der dahinter stehende Geist, der sich grundsätzlich geändert hat. Bedrückt mich sehr.
Mal sehen, ob sich das Obergericht GR dazu äussern darf.
OK, und wann gab es (in der Schweiz) schon einmal einen Austausch Verteidiger/Häftling? Oder gehört diese Argumentation nicht vielmehr ins Reich der Fantasien?
Schön allenfalls erkennen Anwälte und insbesondere Verteidiger das Ihre Gegner eben nicht Ihre „Kollegen“ sind und Zukünftig auch die Missstände ansprechen, weil Sie auf die Begünstigungen in zukünftigen Verfahren als angenehmer „Kollege“ sowieso nicht mehr hoffen müssen.
Der Entscheid des Departements ist in der Tat unglaublich. Namentlich erstaunt aber, dass nirgends das Recht der Verteidigung auf freien Verkehr mit der inhaftierten Klientschaft thematisiert wird. Es stellt sich ernsthaft die Frage, inwieweit diese Hausordnung mit der StPO und EMRK (freier Verkehr mit der Verteidigung und Vorbereitung der Verteidigung) vereinbar ist.
@Markus Trottmann. Spricht mir aus dem Herzen. Mit etwa gleich langer Berufserfahrung mache ich die gleiche Feststellung. Vor drei Jahrzehnten sprachen die Organe der Justiz oder der Exekutive noch vom „Bestand eines besonderen Vertrauensverhältnisses zur Anwaltschaft“ als Voraussetzung einer funktionierenden Rechtpflege, gesichert gegen schwarze Schafe durch strenge Berufsregeln. Um dieses Vertrauensverhältnisses willen und um der Rechtstaatlichkeit willen – so der damalige staatliche Tonfall – müsse man staatlicherseits die Ermessensspielräume von Anwälten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben respektieren und sich „besondere Zurückhaltung“ auferlegen. Heute sich häufende Erscheinungen wie Durchsuchung von Anwälten an Eingängen von Gefängnissen und Gerichtsälen oder gewohnheitsmässiges brutales Zusammenstreichen der Kostennoten von (oftmals engagierten und erfolgreichen) Armenanwälten in tiefrote Verlustzonen waren undenkbar. Wann müssen Anwälte – da qua Berufspflicht Ruhestörer – ihre DNA Profile abliefern? Sind auch wir im kleinen im Zeitalter des Trumpismus angekommen, wo sich die Macht immer mehr auf Kosten des Rechts breitmachen darf? Wo passender Verdacht immer mehr als Schuldbeweis genügt? Oder doch bloss sinnesgetäuschte Verherrlichung der guten alten Zeiten?
@Otmar Kurath und Markus Trottmann: Ich sehe das genauso, aber vielleicht sind wir drei einfach alte Säcke, die den Anschluss verpasst haben.
@Otmar: Mit Trumpismus hat es m.E. nichts zu tun. Macht und Recht sind keine Gegensätze, sondern unterschiedliche Kategorien. Das Recht war schon immer primär ein Machtinstrument. Das von Euch angesprochene Problem besteht darin, dass sich die Justiz (wieder) zunehmend als Teil des staatlichen Gewaltmonopols versteht anstatt dessen Grenzen aufzuzeigen. Am Beispiel der „Sicherheitskontrollen“: Die Behörden installieren sie, weil sie es können. Sie können es, weil sie von der Justiz nicht gestoppt werden. Und die Justiz kürzt die Kostennoten, weil sie den anderen Gewalten gefallen will und durch niemanden in die Grenzen gewiesen werden kann.
Ich kann das gejammer der Anwälte nicht mehr hören. Ohne auf 35 Jahre Berufserfahrung zurückzublicken zu können, hat sich das allgemeine Verhalten der Anwälte trotz „strengen Berufsregeln“ massiv geändert. Da würde mich als erstes mal interessieren, wie sich die „strenge Aufsicht“ auf die Anwälte auswirkt? Was wurden da bereits für Massnahmen getroffen? Diesbezüglich erlaube ich mir den Vergleich zum „Blüttel-Anwalt“ aus St. Gallen… (jaja er wurde nicht verurteilt.)
Zweitens: Es geht euch Anwälten schon lange nicht mehr darum ein faires Verfahren zu garantieren, sondern möglichst viel Profit auf die Staatskasse zu erwirtschaften. Was ist bei einer amtlichen Verteidigung denn der Ansporn kostensparend zu arbeiten? Wie gesagt, es geht um ein faires Verfahren und nicht um einen Freispruch eines schuldhaften Verhaltens aufgrund irgendwelchen, angeblichen, an den Haaren herbeigezogenen, Verfahrensfehler.
Drittens: Offenbar gab es genau Probleme mit Anwaltsbesuchen, ansonsten würde der Staat diese Regeln nicht erlassen. Weshalb möchte der Staat sich selber mit solch einem Aufwand beüben? Manchmal müssen halt auch die Anwälte Federn lassen genauso wie die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden ständig erschwert wird.
Viertens: Halten wir noch fest, dass ein Iris-Scan in keinster Weise Hinweise auf ein Delikt geben könnte. Es könnte ja auch ein Fingerabdruckscanner sein. Ein Schelm wer Böses denkt!
@Franz
Erstens: Im Gegensatz zu Ihnen stehen wir zu unserer Meinung und ziehen nicht anonym über andere her.
Zweitens: Auf welche Berufserfahrung blicken Sie denn zurück?
Was ist bei einer amtlichen Verteidigung denn der Ansporn kostensparend zu arbeiten?
Weil sie schlecht bezahlt werden. Niemand will diese Fälle. Anwälte werden dazu gezwungen.
Wie gesagt, es geht um ein faires Verfahren und nicht um einen Freispruch eines schuldhaften Verhaltens aufgrund irgendwelchen, angeblichen, an den Haaren herbeigezogenen, Verfahrensfehler.
Verfahrensfehler != Faires Verfahren.
Und realistisch gesehen sind Verfahrensfehler Rechtsverletzungen, aber „Fehler“ klingt halt bisschen niedlicher und weniger nach Absicht.
Offenbar gab es genau Probleme mit Anwaltsbesuchen, ansonsten würde der Staat diese Regeln nicht erlassen. Weshalb möchte der Staat sich selber mit solch einem Aufwand beüben?
Nein gab es nicht. Es ist auch nicht der Staat der das will, sondern einzelne Mitarbeiter mit einer Snowflake-Mentality die einen Powertrip ausleben. Der Staat schützt diese Akteure, weil sonst wäre er handlungsunfähig, denn a) findet er kein Personal und b) Gruppendynamik sorgt dafür, dass die anderen Staatsangestellte ebenfalls nicht kooperieren.
Es hat mittlerweile ein Level erreicht, dass sogar Leute – wie Anwälte, die Ihrer Ansicht ja vom System profitieren – nicht mehr weggucken, weil sie selbst betroffen sind.
All das Geld ist nichts wert, wenn der eigene (anwaltliche) Status von einem 90 IQ Staatsangestellten (ungestraft) untergraben wird.