Bundesanwalt entlastet
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat ihren Bericht über die Ermittlungsmethoden der Bundesanwaltschaft abgeschlossen und ihn der GPDel übergeben. Publiziert ist nur die Medienmitteilung, der folgendes zu entnehmen ist:
Im Einvernehmen zwischen Bundesanwaltschaft (BA) und Bundeskriminalpolizei (BKP) hielt sich Ramos zwischen Dezember 2002 und August 2004 in der Schweiz auf mit dem Auftrag, im in der Schweiz operierenden kriminellen Umfeld Informationen, insbesondere im Bereich des Drogenhandels, der Geldwäscherei von Drogengeld und des Menschenhandels, zu beschaffen.
Der Einsatz von Ramos war für BA und BKP in den letzten Jahren einmalig in seiner Art; die Behörden waren sich der Risiken einer solchen Operation bewusst und trafen angemessene Massnahmen, um diese zu minimieren.
Auf der Grundlage der von Ramos gelieferten Informationen wurden neun Ermittlungsverfahren durch die BA eröffnet. Die damals in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen wurden sowohl bei der Leitung der Operation selbst als auch bezüglich der daraus resultierenden Strafverfahren eingehalten, insbesondere auch bei entsprechenden Verfügungen zur Überwachung der Telekommunikation und beim Einsatz eines verdeckten Ermittlers.
Alles bestens?