Bundesanwaltschaft im Fall "Abu Omar" ermächtigt
Der Bundesrat hat die Bundesanwaltschaft ermächtigt, im Fall „Abu Omar“ die Strafverfolgung durchzuführen. Der Sachverhalt wird im Jusletter (kostenpflichtig) wie folgt dargestellt:
Gemäss den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft wurde der am 17. Februar 2003 in Mailand von einem Team der CIA entführte ägyptische Staatsbürger Nasr Osama Mustafa Hassan, auch bekannt unter dem Namen Abu Omar, vom Luftwaffenstützpunkt in Aviano (I) über den Schweizer Luftraum nach Ramstein (D) vebracht und von dort aus nach Kairo überführt. Aus der Sicht des Bundesrats kann eine Benützung des schweizerischen Luftraums für eine Entführung nicht toleriert werden. Die Schweiz duldet Menschenrechtsverletzungen auch im Rahmen der Terrorismusbekämpfung nicht. Es liegen Hinweise vor, dass grundlegende völkerrechtliche Normen verletzt wurden.
Ermittelt wird wegen Verdachts der Widerhandlung gegen Art. 271 StGB. Man muss wohl kein Hellseher sein um zu ahnen, dass (auch) dieses Verfahren nie zu einer Verurteilung führen wird.
Die Pressemitteilung des EJPD findet sich hier.