Bürgerpflichten
Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung gehört es zu den Bürgerpflichten, sich ungerechtfertigten Strafverfahren auszusetzen (BGer 6B_816/2010 vom 28.02.2011):
Der Bürger hat grundsätzlich das durch die Notwendigkeit der Verbrechensbekämpfung bedingte Risiko einer gegen ihn geführten materiell ungerechtfertigten Strafverfolgung bis zu einem gewissen Grad auf sich zu nehmen. Die Entschädigungspflicht setzt daher eine gewisse objektive Schwere der Untersuchungshandlung und einen dadurch bedingten erheblichen Nachteil voraus (…). Verteidigerkosten werden nur entschädigt, wenn eine Verteidigung notwendig war, weil ein Verzicht darauf dem Angeklagten wegen rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeiten oder aus persönlichen Gründen nicht zumutbar war (…) (E. 3.4).
Die Verteidigung ist dann nicht notwendig, wenn sich (später) herausstellt, dass die Strafverfolgung tatsächlich ungerechtfertigt war. Manchmal stellt sich das wie im vorliegenden Fall erst nach mehrstufigem Verfahren heraus.
Demnach erwartet man vom Bürger also dass er Hellsehen kann?!
Nein nein, zahlen reicht.
Ja, scheint mir allerdings auch so, jedoch generell, auch um einer Verurteilung zu entgehen reicht es anscheinend genug zahlen zu können?! Aber nun gut, ich sage mir jetzt dann auch, zahlen reicht! Allerdings wenn nichts kommt dann….
Woher mag es kommen, dass die Söhne Willhelm Tells sich heutzutage solches vom Staat bieten lassen?
Sind die Justizbehörden noch zu wenig aktiv oder die Politiker zu träge?