Das Organigramm
Es ist zwar nicht neu, aber immer wieder bemerkenswert, wie wenig Wert man in der Schweiz auf unabhängige Justizbehörden legt. Zuerst nimmt sich das Land fast zwanzig Jahre Zeit, bis es endlich eine Berufungsinstanz für Urteile des Bundesstrafgerichts schafft und dann integriert es diese – wie bereits die Beschwerdekammer – einfach mal rasch in das Bundesstrafgericht selbst.
Hier das sagenhafte Organigramm. Präsident des „Gesamtgerichts“ ist zurzeit übrigens ein Mitglied der Beschwerdekammer.
Und wenn ich schon am Lästern bin: die Berufungskammer hat lediglich zwei vollamtliche Richter, die Präsidentin und ein nachträglich noch kurz hinzugewählter ehemaliger Staatsanwalt des Bundes, der wohl meistens im Ausstand sein müsste, sofern die Kammer überhaupt jemals ihre Arbeit aufnimmt.