Das rechtsstaatliche Gewissen der Schweiz
In den letzten drei Beiträgen habe ich auf gestern online gestellte Entscheide des Bundesgerichts hingewiesen. In allen drei Entscheiden hat die Erste öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts Entscheidungen der Obergerichte Schaffhausen, Bern und Aargau als verfassungswidrig aufgehoben. Alle drei Urteile erscheinen als zwingend und werfen kein gutes Licht auf die kantonalen letztinstanlichen Gerichte.
Als rechtsstaatliches Gewissen der Schweiz erweist sich einmal mehr die genannte Abteilung des Bundesgerichts, welche ja nur eine verschwindende Minderheit der unhaltbaren kantonalen Entscheiden vorgelegt kriegt. Die meisten Rechtssuchenden können oder wollen sich bereits das Kostenrisiko, das mit einem Gang ans Bundesgericht verbunden ist, nicht leisten. Darauf spekulieren ganz offensichtlich auch kantonale Gerichte uns sich mehr oder weniger bewusst über Gesetz und Verfassung hinwegsetzen. Es wird mir jedenfalls niemand plausibel erklären können, dass die Richter, die an den drei aufgehobenen Urteilen mitgewirkt hatten, davon überzeugt sind, Recht gesprochen zu haben.