Demonstrieren und Delinquieren

Im Zusammenhang mit der Blockade einer Brücke in Genf im Jahr 2022 ist eine Aktivistin wegen Nötigung (Art. 181 StGB) und Störung von Betrieben (Art. 239 StGB) verurteilt worden. Das Bundesgericht bestätigt in einem Grundsatzentscheid die Verurteilung (BGE 6B_112/2025 vom 21.08.2025, Publikation in der AS vorgesehen, Pressemitteilung).

Das Bundesgericht hat versucht, seinen Entscheid beschwerdesicher zu machen und betonte, dass die Beschwerdeführerin nicht wegen ihrer Teilnahme an der Kundgebung verfolgt und verurteilt wurde, sondern weil sie im Rahmen der Aktion zwei verschiedene Straftaten begangen hat. Sie konnte auch nichts daraus ableiten, dass die Polizei die Demonstration anfänglich nicht unterband.