Der Staatsanwalt als Hilfsverteidiger?
Das Obergericht TG hat einer Beschuldigten die amtliche Verteidigung in einem Berufungsverfahren verweigert. Dabei hat es u.a. argumentiert, die Staatsanwaltschaft müsse ja auch die entlastenden Umstände beachten (Art. 6 Abs. 2 StPO). Dieses „Killerargument“ überzeugte das Bundesgericht aber zu Recht nicht (BGer 7B_288/2025 vom 21.07.2025):
Soweit die Vorinstanz sinngemäss auf die gesetzlich verankerte Pflicht der Staatsanwaltschaft verweist, die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt zu untersuchen (vgl. Art. 6 Abs. 2 StPO), ist mit der Beschwerdeführerin festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaft nach Anklageerhebung zur Partei wird (Art. 104 Abs. 1 lit. c StPO), welche die Anklage zu vertreten hat (Art. 16 Abs. 2 StPO) und nicht mehr zur Unparteilichkeit verpflichtet ist (BGE 141 IV 178 E. 3.2.2; Urteil 7B_605/2023 vom 17. Juli 2024 E. 3.1; je mit Hinweisen). Der vorinstanzlichen Argumentation kann insofern nicht zugestimmt werden (E. 3.6.3).
looool
Sollte sich die KESB um die Wahrnehmungsschwierigkeiten dieser Richter kümmern, damit eine Besitandsperson ihnen helfen kann, die Herausforderungen des Lebensalltags zu meistern?
Rechtswissenschaft ist auch keine Wissenschaft. Weder eine exakte, noch eine schwache, gar nix.
Nix Wissenschaft.
Schon in Mesopotamien (ca. 1700 v. Chr) gab es Rechtssammlungen, ergo Rechtswissenschaft (Systematische Rechtssammlung halt).
Spätestens die Römer (ca. 450 v. Chr) hatten eine Rechtswissenschaft.
Trotzdem wurden 1000+ Jahre später weiterhin Unschuldige der Hexerei verurteilt…
In der Schweiz war es das letzte Mal 13. Juni 1782 (Anna Göldi, 48 Jahre), dass jemand als Hexe verurteilt wurde. Es war jedoch nicht der letzte Hexenprozess… Über 10’000 Personen wurden aufgrund Hexerei enthauptet…
Schon alleine wie bestraft wird (z.B. Freiheitsentzug, Arbeitszwang/Sklaverei, damals Enthauptungen, Folter etc.), zeigt, dass es irrational ist.
In der Moderne gibt es genügend weitere Beispiele z.B. Verdingkinder, Administrativ Verwahrte, Zwangssterilisationen und Zwangsadoptionen, Krieg gegen Drogen u.v.m
Ihre einzig verbliebene Existenzberechtigung ist das Faustrecht, ansonsten würde niemand diese Clownshow respektieren.
Höre schon Strafverteidiger rufen: „Ohne uns wärst du im Knast!“. Vielleicht… Aber ohne euch gäbe es auch keinen Knast. Man braucht Juristen, um Probleme zu lösen, die man ohne Juristen nicht hätte…
Die Rechtswissenschaft wird als Geistes- und Strukturwissenschaft kategorisiert, weil sie Dogmatik (Textauslegung) und Hermeneutik (Textverständnis) „kombiniert“ (???). Wer eine Sekunde darüber nachdenkt, merkt, dass das ein Widerspruch in sich selbst ist. Übersetzt heisst das, es ist eine Papageiwissenschaft – was auch immer gerade die höheren Autoritäten plappern, wird von den Unteren nachgeplappert.
Das Schlimme daran ist, sie selbst (Juristen, Richter, Staatsanwälte etc.) merken es nicht einmal. They confuse their thoughts for complexity.
Als Jurist kann ich Ihre Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Rechtswissenschaft durchaus nachvollziehen. Dass Juristen nur Probleme lösen, die man ohne Juristen nicht hätte, stimmt aber nicht. Was gab es in der Gesellschaft wohl zuerst: den Strafverteidiger und das Strafgericht oder die Strafe? Gäbe es ohne Rechtssystem in der Gesellschaft kein trachten nach Strafe mehr? Seien Sie bitte nicht so naiv …
Sorry für meinen Rant. Ich war genervt. Auslöser war (wieder einmal) ein Staatsanwalt…
Ja, Sie liegen richtig. Natürlich gab es Strafe/Rache auch vor Strafgerichten.
Fühle mich halt im falschen Film…
Sie würden sich auch so fühlen, würden Sie strafrechtlich verfolgt werden, von einem (hier ungenannten) übertrieben inkompetenten Staatsanwalt, der die Anwaltsprüfung nicht bestand, seine Position nur hat, weil er sich hochgeschlafen hat (= in der gleichen Zunft wie sein Chef ist) und dessen noch-mehr-inkompententer Chef (hier ungenannter Erster Staatsanwalt) sich vor 25 Jahren bei einem Seitensprung verliebt hat… Wenn so Leute unprovoziert (unschuldig) in ihr Leben eindringen..
Die haben auch ein übertrieben zerbrechliches Ego… Man darf sie nicht kritisieren, sonst schmollen sie (aufgrund ehrlicher Kritik; Neutrale Observation, ohne Vorurteile, einfach das gesagt, was ich gesehen habe). Zwei Staatsanwälte haben das Tuch geschmissen, der eine den Fall abgegeben (wäre sowieso befangen gewesen, Mr. Abschlussarbeit) und der andere ist weggerannt/gekündigt/abgehauen, man spricht von ihm nur noch im Präteritum. Ich hoffe aber, dass er glücklich geworden ist und ihn seine neue Arbeit erfüllt. Die neue zugewiesene Staatsanwältin ist das krasse Gegenteil, gefühlskalt/emotionslos; was vorteilhaft ist, sie ist nicht rachsüchtig; meine Kritik ist ihr scheissegal; generell bin ich ihr scheissegal. Sie folgt einfach einem Script, dass man ihr gegeben (Anklage, Strafe etc.). Das ist angenehm. Die anderen haben jegliche Tricks versucht z.B. Teilnahmerecht 1 Tag vor Einvernahme gewähren, so dass man die Einvernahme hoffentlich verpasst… oder einmal wurde ich sogar vom Staatsanwalt angeschrien, weil er seine Gefühle nicht im Griff hatte. Oder Akten verstecken und behaupten man hätte sie „vergessen“. Teilnahme von einem Beschuldigten via Mitbeschuldigten informieren lassen etc. pp.
1. Wenn die Voraussetzungen der amtlichen Verteidigung von Staatsanwaltschaft UND Bezirksgericht bejaht wurden, wie können sie dann beim Obergericht (Vorinstanz) – mit unveränderter Sachlage – entfallen sein?
2. „Die Vorinstanz verweist diesbezüglich auf die ‚eigenhändig erstellte Eingabe‘ der Beschwerdeführerin vom 4. November 2024“, obwohl sie weiss / wissen muss, dass 3 von 4 Anträgen nicht ihre Beurteilungskompetenz fallen, was ja belegt, dass die Beschwerdeführerin nicht in der Lage war, sich selbst zu verteidigen.
Folglich hat der verfahrensleitende TG-Oberrichter die neue amtliche Verteidigung absichtlich verweigert – wohl als Racheakt, weil das Gesuch um Verteidigerwechsel (erst) 2-3 Wochen vor der Berufungsverhandlung erfolgte.
Dieses Richterverhalten halte ich für amtsmissbräuchlich und menschlich schäbig.
Die 2 TG-Entscheide (SBR.2024.55) sind bisher online nicht verfügbar, der TG-Prachtskerl darf vorläufig anonym bleiben.
Liste zum Namenraten:
https://obergericht.tg.ch/das-gericht/personelles/richterinnen-und-richter.html/5027
Und – welch Ironie – die TG-Verhaltensrichtlinien für RichterInnen (man beachte A.1-3):
https://obergericht.tg.ch/das-gericht/verhaltensrichtlinien.html/13117
Dank der Geschäftsordnung des Obergerichts Thurgau lässt sich die Zuständigkeit für den Fall SBR.2024.55 wie folgt herleiten:
Basierend auf der von Ihnen bereitgestellten Geschäftsordnung des Obergerichts Thurgau lässt sich die Zuständigkeit für den Fall SBR.2024.55 wie folgt herleiten:
Gemäss § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind die erste und die dritte Abteilung für „Berufungen in Strafsachen“ zuständig. Die Zuteilung der Fälle erfolgt nach der Fallnummer:
– Erste Abteilung: ungerade Fallzahlen
– Dritte Abteilung: gerade Fallzahlen
Also wurde das Urteil von der ersten Abteilung gefällt, dort arbeiten:
– Glauser Jung (Abteilungspräsidium)
– Inauen Cornel
– Dünner Peter
– Stähle Christian
Als Ersatzrichter sind Nobs und Willig vorgesehen.
In Ausnahmen kann davon abgewiechen werden z.B. um Austandsprobleme zu verhindern.
Wenn ich mir die Rotationenzyklen der Vorsitzenden der Fälle der Ersten Abteilung ansehe (die publiziert wurden), dann würde ich raten, dass Inauen Cornel den Vorsitz hatte.
Wow, thanks a lot!