Dieter Behring, Fotograf

Das Bundesstrafgericht „schützt“ eine Beschwerde von Dieter Behring (BB.2005.72 vom 19.10.2005). Dieser hatte bei der Bundesanwaltschaft vergeblich beantragt, die beschlagnahmte Fotoausrüstung schonend benützen zu dürfen. Den abweisenden Entscheid der Bundesanwaltschaft qualifiziert das Bundesstrafgericht mit überzeugender Begründung als unverhältnismässig:

„Vielmehr erscheint es sinnvoll, dem Beschwerdeführer, dessen Vermögenswerte soweit bekannt umfassend beschlagnahmt worden sind, für die zu erwartende, lange Dauer des Strafverfahrens die Möglichkeit einer legalen Erwerbstätigkeit im Bereich der Fotografie zu eröffnen und ihm die hierfür notwendigen Gegenstände zur schonenden Benutzung zu überlassen (E. 5.2).“