Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft eingestellt

Wie hier und hier bereits bei Eröffnung des Verfahrens vorhergesagt, hat die ao. Staatsanwältin des Bundes die  Untersuchung im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um den Bericht der GPK-N über die Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes vom 5. September 2007 eingestellt (gegen die Übrigen Verdächtigen war bekanntlich keine Untersuchung eröffnet worden). Was eher überrascht ist allerdings die Begründung der ao. Staatsanwältin. Diese lautet gemäss Medienmitteilung wie folgt:

Im Besonderen stellte die ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes fest, dass die Weitergabe von Informationen durch die Bundesanwaltschaft an die Geschäftsprüfungskommission rechtmässig war und der Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung somit nicht erfüllt ist. Demzufolge hat Sara Schödler die Ermittlungen am 11. Juni 2008 gemäss Art. 106 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege (BStP; SR 312.0) eingestellt.

Die Einstellung stützt sich damit auf eine Rechtsfrage, die meines Wissens zumindest nicht unumstritten ist. Normalerweise wird nur eingestellt, wenn eine Untersuchung den inkriminierten Sachverhalt nicht bestätigt. Hier wird offenbar eingestellt, weil die ao. Staatsanwältin die Rechtsauffassung vertritt, der erwiesene Sachverhalt sei nicht strafbar. Solche Fragen werden in der Regel dem Sachrichter überlassen, jedenfalls wenn es sich bei den Beschuldigten nicht ihrerseits um Strafverfolger handelt.