Erweiterter Zugriff auf Strafregisterdaten

Das EJPD teilt hier mit, dass die bisherige Verordnung über das Strafregister (VOSTRA-Verordnung) in dem Sinne geändert wird, dass die kantonalen Einbürgerungsbehörden Zugriffsrechte auf die Strafregisterdaten erhalten. Die Änderung tritt am 15. Februar 2008 in Kraft. Aus der Medienmitteilung:

Heute können die kantonalen Einbürgerungsbehörden lediglich auf schriftlichem Weg bei der kantonalen Koordinationsstelle einen Strafregisterauszug über strafrechtliche Verurteilungen einholen; auf Daten über hängige Strafverfahren haben sie keinen Zugriff. Die für Einbürgerungen zuständige Stelle im BFM kann hingegen online alle Strafregisterdaten abfragen.

Ein Blick in die Änderungen insbesondere des tabellarischen Anhangs zeigt, wie breit das Strafregister überhaupt angelegt ist.