Freispruch für streitbare Patientenschützerin
Das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen hat Margrit Kessler (s. meinen früheren Beitrag) von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Hier drei Presseberichte darüber:
Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, wage ich zu bezweifeln. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts in vergleichbaren Angelegenheiten lässt eine Beschwerde jedenfalls nicht als aussichtslos erscheinen.