Hotelbriefkasten – keine rechtsgültige Zustellung

Dass ein Hotelbriefkasten nicht dem Herrschaftsbereich eines Hotelgastes zuzurechnen ist, musste das Bundesgericht anlässlich einer Laienbeschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern feststellen (BGE 1P.550/2005 vom 10.11.2005):

Unter diesen Umständen hat der Gemeindeverwalter die Gerichtsurkunde, indem er sie, als das Hotel geschlossen und die Hoteleigentümer abwesend waren, in den Hotelbriefkasten warf, offensichtlich nicht in den Herrschaftsbereich der Beschwerdeführerin gebracht und diese damit nicht rechtsgültig am 16. März 2005 zugestellt (E. 3.1).