Justizwillkür

Nach einem aktuellen Bericht der NZZ regiert bei erstinstanzlichen Richterinnen und Richtern in der Schweiz weitgehend der Zufall, wenn es um die Strafzumessung geht. Dieser Befund ist weniger überraschend als das Ausmass, das im Bericht beschrieben wird. Ich will gar nicht darüber nachdenken, nach welchen Kriterien die erstinstanzlichen Richterinnen und Richter über Schuld oder Unschuld entscheiden.

Über die Gründe muss man eigentlich auch nicht lange nachdenken. Wer einen Beruf nicht lernt, wird ihn zumindest am Anfang nicht können. Wenn dann noch hinzu kommt, dass für ein Richteramt Fachkompetenz und Lebenserfahrung so gut wie keine Rolle mehr spielen, wird Willkür Programm.

Das alles gilt natürlich nicht nur für erstinstanzliche Richterinnen und Richter, sondern auch für alle anderen Akteure im Bereich der Strafjustiz. Letztere erlassen aber wenigstens keine Urteile (Strafbefehle vorbehalten).