Mörgele / Mengele: Die Bewältigung einer "Affäre"
Das Büro des Nationalrats hat heute eine Medienmitteilung publiziert, in der es darüber orientiert, wie es die Indiskretionen im Zusammenhang mit einer Sitzung der WBK(Mengele/Mörgele; s. meinen früheren Beitrag sowie die Beiträge im Tages-Anzeiger und der NZZ) bewältigt:
- fünf Disziplinarmassnahmen (Verweise) gegen Kommissionsmitglieder, verbunden mit der Androhung, im Wiederholungsfall vorübergehend aus der Kommission ausgeschlossen zu werden;
- Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 321 StGB) gegen den Journalisten, der die Indiskretion zuerst veröffentlicht hat;
- Strafanzeige (Art. 321 StGB) gegen den Informanten des Journalisten.
Das präsidiale Zitat, das die Indiskretionen veranlasst hatte, hat keine Folgen.
Die Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen den Journalisten beruht auf A r t . 2 9 3 S t G B .
Danke für den Hinweis. Hab mich ins Berufsgeheimnis verloren.