Mörgele / Mengele: Die Bewältigung einer "Affäre"

Das Büro des Nationalrats hat heute eine Medienmitteilung publiziert, in der es darüber orientiert, wie es die Indiskretionen im Zusammenhang mit einer Sitzung der WBK(Mengele/Mörgele; s. meinen früheren Beitrag sowie die Beiträge im Tages-Anzeiger und der NZZ) bewältigt:

  • fünf Disziplinarmassnahmen (Verweise) gegen Kommissionsmitglieder, verbunden mit der Androhung, im Wiederholungsfall vorübergehend aus der Kommission ausgeschlossen zu werden;
  • Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 321 StGB) gegen den Journalisten, der die Indiskretion zuerst veröffentlicht hat;
  • Strafanzeige (Art. 321 StGB) gegen den Informanten des Journalisten.

Das präsidiale Zitat, das die Indiskretionen veranlasst hatte, hat keine Folgen.