Ordnung muss sein – auch im Strassenverkehr

Aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts zu Art. 36 Abs. 1 SVG (BGer 6B_603/2009 vom 08.09.2009):

Steht ein Linksabbiegen bevor, darf demzufolge nicht zum Überholen angesetzt werden, wenn das Überholmanöver nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, so dass das Einspuren auf der Gegenfahrbahn zu erfolgen hätte (E. 3.3).

Beschwerde geführt hat übrigens eine Frau, die mit ihren Multitasking-Fähigkeiten (Abbiegen und Überholen) kein Gehör fand.