PlameGate light
Gemäss Tagesanzeiger Online sind heute zwei Journalisten der Berner Zeitung wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) verurteilt worden, die das Stimmverhalten im Berner Regierungsrat veröffentlicht hatten. Die beiden blieben jedoch straffrei. Absatz 3 der genannten Strafnorm sieht dies vor:
Der Richter kann von jeglicher Strafe absehen, wenn das an die Öffentlichkeit gebrachte Geheimnis von geringer Bedeutung ist.
Ihre Quelle hatten die Journalisten übrigens nicht preisgegeben.