Praxisänderung

Nach einem neuen Grundsatzentscheid ändert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Konkurrenz zwischen Hehlerei und Anstiftung zur Vortat (BGE 6B_1450/2020 vom 05.09.2022). Die Anstiftung konsumiert die Hehlerei, welche neu entsprechend der herrschenden Lehre als mitbestrafte bzw. eben straflose Nachtat gilt.