"quasi rechtshilfeweise"
Aus einer Verfügung der Staatsanwaltschaft:
„Über die Eröffnung einer Untersuchung kann nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unter dem Regime der geänderten Strafprozessordnung erst nach Eingang der vollständigen Akten (Anzeige mit allen Ermittlungsergebnissen und Beilagen) von der Polizei entschieden werden. Die bisher erfolgten Massnahmen (Telefonkontrollen und Hausdurchsuchung) erfolgten quasi rechtshilfeweise in der Ermittlungstätigkeit der Polizei gegen Unbekannt.“
s. dazu meinen Kommentar in den Zitaten.