Schweizerische Doppelmoral
Die Schweiz, die sich bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit als selbsternannte Anwältin der Menschenrechte aufspielt und die Legitimation auf ihre Rolle als Depositarstaat der Genfer Konvention stützt (toller Leistungsausweis!), tut sich von jeher äusserst schwer, die Ansprüche zu erfüllen, die sie vollmundig an andere stellt.
Jüngstes Beispiel: Während die offizielle Schweiz Guantanmo öffentlich verurteilt, findet die Bundesanwaltschaft die Praktiken der Amerikaner im Krieg gegen den Terror halt irgendwie doch noch cool, zumindest aber praktisch. Sie liess es sich jedenfalls nicht nehmen, die Gefangenen via FBI zu Fotos von mutmasslichen Islamisten in der Schweiz befragen zu lassen.
Im Jahresbericht der GPK/GPDel (vgl. dazu meinen früheren Beitrag) findet sich darüber folgende Passage (S. 111):
Zum zweiten Fragenkomplex antwortete die BA, dass sie über den internationalen polizeilichen Zusammenarbeitsweg an die zuständige amerikanische Gerichtspolizei gelangte. Mit diesem Vorgehen sollte herausgefunden werden, ob die in der Schweiz angeschuldigten Personen den Inhaftierten bekannt waren oder ob diese Personen tatsächlich in der Nähe oder in den Trainingslagern in Afghanistan gesehen worden seien. Die Antwort erhielt die BA auf dem formellen justiziellen Rechtshilfeweg.
Die GPDel zeigte sich durch die Antworten befriedigt und sah keine Notwendigkeit für weitere Massnahmen seitens der Oberaufsicht.
Mehr dazu im Tages-Anzeiger.