Sechs Jahre für den Freispruch in einer Bagatellsache

In BGer 6B_1020/2010 vom 14.06.2011 bestätigt das Bundesgericht einen Freispruch vom Vorhalt der fahrlässigen Körperverletzung (Art. 125 Abs. 1 SVG). Erwähnenswert ist der Fall eigentlich nur, weil sich der zu beurteilende Sachverhalt am 15. Juli 2005 ereignete, der Beschwerdegegner also fast sechs Jahre lang in eine letztlich unberechtigte Bagatellstrafsache verstrickt war.