Staatsanwaltschaft c. Vorinstanz 24:0

Heute hat das Bundesgericht 24 Entscheide der beiden strafrechtlichen Abteilungen ins Internet gestellt. Die Beschwerden der privaten Beschwerdeführer wurden ausnahmslos abgewiesen. Soweit sie unentgeltliche Rechtspflege beantragt hatten, erweisen sich ihre Beschwerde allesamt als aussichtslos.

Andererseits wurden aber auch zwei Beschwerden gutgeheissen, nämlich die beiden Beschwerden der Strafverfolgungsbehörden.

Auch wenn der heutige Tag nicht repräsentativ ist. Es fällt schon auf, dass die Erfolgsquote der Strafverfolgungsbehörden, die ohne jedes Kostenrisiko prozessieren können, viel höher ist als diejenige der Bürgerinnen und Bürger, die zudem immer öfter ohne Aussicht auf Erfolg prozessieren.