Stoll c. Suisse
Die Schweiz zieht zum ersten Mal einen Fall an die Grosse Kammer des EGMR weiter. Es handelt sich um Stoll c. Suisse (Requête no 69698/01). Stoll, Journalist, wurde wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) zu einer Busse von CHF 800.00 verurteit worden (s. meinen früheren Beitrag).
Der entsprechende Antrag der Schweiz wird hoffentlich abgelehnt, zumal der Bundesrat die Streichung von Art. 293 StGB prüft. Wahrscheinlich geht es hier aber um grundsätzlichere Fragen, insbesondere darum, die Verfassungsgerichtsbarkeit durch „fremde Richter“ in Schranken zu weisen. Andererseits darf wohl bezweifelt werden, dass sich der Fall Stoll dazu besonders eignet. Irgendwie peinlich, das Ganze.
Quelle: NZZ Nr. 189 vom 17.08.2006, 14.