SUVA-Immobilienaffäre
Laut einer Medienmitteilung vom 4. Oktober 2005 wird das Strafverfahren von der Bundesanwaltschaft übernommen. Diese hat ein Delegationsbegehren der Tessiner Staatsanwaltschaft abgewiesen und damit das Verfahren an sich gezogen. Die Begründung mutet zumindest teilweise etwas befremdlich an:
„Aufgrund des bisherigen Verlaufs des Ermittlungsverfahren und im Hinblick auf allfällige weitere Abklärungen über die internen Entscheidungsprozesse im Immobilienbereich der SUVA sowie unter Berücksichtigung des nationalen Interessens drängt sich die Übergabe des Strafverfahrens an die Strafverfolgungsbehörde des Bundes trotz der grundsätzlichen Bereitschaft der Tessiner Ermittlungsbehörden zur weiteren Untersuchung des Sachverhalts auf.“