Telefonüberwachung – Randdaten

CDT berichtet über die Praxis des U.S. Justiz-Departements bei der Erhebung von Randdaten und stellt zwei Entscheide ins Netz. Darin wird die Auffassung vertreten, dass die Lokalisierung von Handybenützern einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und an die selben Voraussetzungen wie etwa eine Hausdurchsuchung geknüpft sein muss (vgl. dazu im schweizerischen Recht Art. 5 Abs. 1 lit. b BÜBPF und Art. 16 VÜPF).