Unbegründet, aber doch nicht ganz unbegründet

Das Bundesgericht hat in einem heute online gestellten Entscheid (BGE 6P.104/2005 vom 27.10.2005) einen teilweise falsch begründeten Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau als im Ergebnis richtig geschützt, indessen darauf verzichtet, dem Beschwerdeführer Kosten aufzuerlegen:

„Vorliegend ist jedoch auf eine Kostenauflage zu verzichten, weil die teilweise unrichtige Begründung des angefochtenen Entscheids dem Beschwerdeführer Anlass gab, Beschwerde zu führen.“

Auf seinen Anwaltskosten bleibt er freilich sitzen.