Unlauterer Wettbewerb?
Bundesräte und Bundeskanzlerin können nach Art 162 Abs. 1 BV „für ihre Äusserungen in den Räten und in deren Organen rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.“
Gemäss NZZ Online hatten die eidg. Räte über ein Gesuch der bernischen Strafverfolgungsbehörden um Aufhebung der Immunität zu entscheiden:
Bei ihnen war ein Strafantrag eingegangen, mit dem der Verein «Rechtsauskunft Anwaltskollektiv» den Verantwortlichen des Extremismusberichts unlauteren Wettbewerb vorwirft. Nach Ansicht des Vereins erweckt eine Textpassage den Eindruck, «Rechtsauskunft Anwaltskollektiv» sei nur eine andere Bezeichnung für das Komitee gegen Isolationshaft (KGI) – eine Gruppierung, die im Bericht des Bundesrates im Zusammenhang mit den Akteuren des Linksextremismus erwähnt wird.
Allemal originell. Die Immunität bleibt nach dem Entscheid sowohl des Ständerats als auch des Nationalrats dennoch unangetastet.