Verurteilt aufgrund des falschen Sachverhalts
Gemäss einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts hat das Obergericht AG bei einer Verurteilung aus Versehen den falschen Sachverhalt beurteilt und ist damit in Willkür verfallen (BGer 6B_40/2024 vom 17.01.2025):
Die Aussagen von D. bilden die einzige Grundlage der vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellung. Die Glaubhaftigkeit dieser Aussagen begründet die Vorinstanz ausschliesslich damit, es müsse davon ausgegangen werden, der Beschwerdeführer habe nicht bloss von seinem Grundstück aus mit dem Locheisen hantieren können. Dies tat er aber eben nicht an diesem Tag (12. Juli 2021), sondern bereits am 27. April 2021. Das angefochtene Urteil beruht somit offensichtlich auf einem Irrtum und erweist sich als willkürlich (E. 2.4).
Ob das Obergericht auch im Ergebnis falsch lag (was eigentlich eine Voraussetzung für die Gutheissung der Willkürbeschwerde wäre), muss nun neu beurteilt werden – durch das Obergericht AG.
Ich kann Deinen Kommentar nicht nachvollziehen, wonach OG auch im Ergebnis hätte falsch liegen müssen, damit Willkür vorliege.. Meines Wissens muss sich die willkürliche Sachverhaltsfeststellung einzig auf das Urteil ausgewirkt haben, was aufzuzeigen ist. Die Beurteilung des falschen Sachverhalts – was offensichtlich falsch und damit willkürlich ist – hatte logischerweise Einfluss auf den Schuldspruch, womit die Voraussetzungen für die Aufhebung eines Urteils wegen Willkür vorliegen. Ob das Urteil bei willkürfreier Beweiswürdigung anders ausfallen wird, weiss im Moment nur der Himmel und allenfalls das OG AG..
@Markus Trottmann: Ich hoffe Du liegst richtig. Aber hätte das Bundesgericht nicht auch sagen können, bei der Beurteilung des richtigen Sacherhalts wäre ebenfalls eine Verurteilung erfolgt (was ja das Obergericht bestimmt machen wird). Ich wollte darauf hinweisen, dass Willkür nur vorliegt, wenn auch das Ergebnis unhaltbar ist. Die Frage ist, was unter Ergebnis zu verstehen ist.
Sonst könnten die Gerichte das Urteil ja auch würfeln, ohne dass das BGer wegen Willkür einschreiten könnte. Denn, dass der Urteilsspruch durch die Würfel festgelegt wurde, bedeutet noch nicht zwingend, dass das Urteil im Ergebnis falsch ist.
@Markus Trottmann: aleatorische Wahrheitsfindung soll es geben.