Verurteilt aufgrund des falschen Sachverhalts

Gemäss einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts hat das Obergericht AG bei einer Verurteilung aus Versehen den falschen Sachverhalt beurteilt und ist damit in Willkür verfallen (BGer 6B_40/2024 vom 17.01.2025):

Die Aussagen von D. bilden die einzige Grundlage der vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellung. Die Glaubhaftigkeit dieser Aussagen begründet die Vorinstanz ausschliesslich damit, es müsse davon ausgegangen werden, der Beschwerdeführer habe nicht bloss von seinem Grundstück aus mit dem Locheisen hantieren können. Dies tat er aber eben nicht an diesem Tag (12. Juli 2021), sondern bereits am 27. April 2021. Das angefochtene Urteil beruht somit offensichtlich auf einem Irrtum und erweist sich als willkürlich (E. 2.4). 

Ob das Obergericht auch im Ergebnis falsch lag (was eigentlich eine Voraussetzung für die Gutheissung der Willkürbeschwerde wäre), muss nun neu beurteilt werden – durch das Obergericht AG.