Untersuchungshaft schafft Rechtskraft

Ein kleines Zitat aus BGer 6B_1378/2016 vom 22.06.2017):

Auch sein Argument, wonach es genügt hätte, ihn zur Sache zu befragen, greift zu kurz. Wäre dies zutreffend, so wäre die dreimonatige Untersuchungshaft nicht nachvollziehbar (E. 1.3.3).

Manchmal ist sie halt schon einfach, die Juristerei.