Bewusste Schlechtverteidigung?

Gemäss Solothurner Zeitung hat ein „Verteidiger“ für seinen Mandanten u.a. wie folgt plädiert:

Verteidiger X.Y. sprach zwar ebenfalls von einer erheblichen kriminellen Energie seines Mandanten. Allerdings sei er auch aufgrund des teils dilettantischen Vorgehens lediglich eine «unverbesserliche und respektlose Landplage» und nicht der «rücksichtslose, gefährliche Verbrecher», zu dem er von der Staatsanwaltschaft gemacht werde. Er fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten.