Bundesstrafgericht – neue Entscheide

Das Bundesstrafgericht hat die im April 2006 gefällten Entscheide ins Netz gestellt. Darunter findet sich soweit ersichtlich nichts von grösserer Bedeutung.
Immerhin ist auf ein Beschwerdeverfahren hinzuweisen, bei dem es um die Entlassung des amtlichen Verteidigers von Dieter Behring durch die Bundesanwaltschaft ging (BB.2006.13 vom 10.04.2006). Aus Gründen, die aus dem Urteil nicht hervorgehen, hat die Bundesanwaltschaft den amtlichen Verteidiger Behrings entlassen. Nach dessen Beschwerde, welcher die aufschiebende Wirkung erteilt wurde, hat die Bundesanwaltschaft ihre eigene Verfügung wieder aufgehoben. Folge: Abschreibung der Beschwerde mit Parteientschädigung an Behring. Entschädigt wurden antragsgemäss 8.55 Stunden zu CHF 250.00.

Zwei weitere Entscheide zeigen wie das gegenwärtige Bundesstrafverfolgungsmodell dazu führen kann, dass sich Bundesanwaltschaft und Untersuchungsrichteramt gegenseitig beüben und sich dann beim Bundesstrafgericht beschweren (BB.2006.14 und BB.2006.6 vom 06.04.2006).

Schliesslich ist auf das neue Urteil gegen Peter Friederich (SK.2006.1 vom 04.04.2006 hinzuweisen, der das erste Urteil mit bescheidenem Erfolg angefochten hatte (s. dazu meinen früheren Beitrag).