Ehrenamtliche Strafverteidigung?
Manchmal erhält man den Eindruck, für die Strafbehörden sei die Arbeit der Verteidigung nicht zu entschädigen. In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts ist zu entnehmen, dass das Kantonsgericht NE offensichtliche Aufwendungen der Verteidigung ohne jegliche Begründung gestrichen hat, obwohl sie in der Kostennote ausgewiesen und für das Gericht ja auch nicht strittig sein konnten (BGer 6B_354/2025 vom 21.10.2025):
Le recourant reproche également à la cour cantonale de ne pas avoir pris en considération l’audience d’appel de 4h35 ni l’audience de lecture du jugement de 35 minutes, bien que ces postes aient été évoqués dans le mémoire d’honoraires et rappelés dans les conclusions prises en audience. À la lecture du jugement attaqué, la cour de céans ne peut que constater que la cour cantonale n’a effectivement pas tenu compte de ces deux postes en arrêtant à 21 heures le temps consacré par le recourant à la procédure d’appel. Il s’agit pourtant d’opérations qui relèvent incontestablement de la mission de l’avocat d’office, opérations que la cour cantonale semble du reste avoir indemnisées s’agissant du défenseur d’office de la partie plaignante. La cour cantonale n’a donné aucune explication sur les raisons qui l’ont amenée à s’écarter de la liste de frais sur ces deux points. En ne tenant pas compte de ces postes lors de la fixation de l’indemnité d’office, sans aucune justification, la cour cantonale a violé l’art. 135 CPP, ainsi que le droit d’être entendu du recourant, consacrant notamment le droit à une décision motivée. En conséquence, le recours doit être admis, le jugement attaqué annulé et la cause renvoyée à la cour cantonale pour qu’elle revoie l’indemnité d’office en tenant compte du temps consacré à l’audience d’appel et à la lecture du jugement (E. 2.3).
Und weil alles so klar ist, kriegt der obsiegende Verteidiger im Verfahren vor Bundesgericht nicht die übliche Entschädigung, sondern lediglich CHF 1,000.00. Das Bundesgericht begründet dies nicht.
Ach paperlapapp, die 4.5 stündige Verhandlung beim Kantonsgericht war ein PRIVILEG! Er durfte (ungebeugt) sich im gleichen Raum wie die Richter aufhalten. Eigentlich müsste er das Gericht bezahlen?!
Spass beseite, aber ich finde es schon lustig, dass das BGer sagt, wir geben dir (nur) 1’000 CHF, weil es ein _einfacher_ Fall war, da der Fehler der Vorinstanz ja so _offensichtlich_ war („Korrektur der Verhandlungszeit“). You can’t make that up…
„Einfache Fälle sollten – abhängig vom Verschulden – mit bis zu 1’500 CHF entschädigt werden, aber weil du es bist…. machen wir 1’000 CHF draus“. – verdeutlicht nur die „Wer hat, dem wird gegeben“-Mentalität: Der Junge Anwalt ist nicht aus Spass vor BGer um seine 5k zu kriegen…
Kein Wunder musste man erst einen Anwalt bestellen, denn wer will den Sch** schon machen?
Riesiger Aufwand für vergleichbar sehr geringe Entschädigung… Und den Lohn muss man sich via Beschwerde noch erstreiten… Diese Konflikte stressen sicher und machen einem in der Berufswelt keine Freunde… Wird wohl seine letzte Strafverteidigung gewesen sein.
Man sollte froh sein, dass er überhaupt den Fall angenommen hat und sich noch Mühe gegeben hat (sonst hätte er ja nicht gewonnen) – Normalerweise kennt man das von Pflichtverteidigern nicht. Aber vielleicht war gerade das die Message von den Gerichten?
Man könnte k*tz*n!
(Die Sternchen gehen an all die Kritiker:innen und Anzeigeerstatter:innen, die meinen, Strafverteidiger dürfen sich nicht vulgär ausdrücken. Warum eigentlich nicht? Wenn sich Gerichte vulgär verhalten und das nur dadurch korrigiert werden kann, dass man sich mit der Beschwerde darob möglicherweise gerade mal soviel Zeit in den den Kamin schreiben kann, wie man dann mit dem Entscheid an gekürztem Honorar dann zugesprochen erhält, Das ist doch irgendwie auch vulgär, wenn man bedenkt was Richter:innen selbst für Löhne kassieren und obendrein die gesamte Infrastruktur gratis und franko dazu erhalten.)
Unerträglich!
Als jemand, der gerne Strafverteidiger nach der Uni werden würde, nehmen mir solche Urteile wirklich jede Motivation. Ich frage mich manchmal, ob so was auch gewollt ist.
Abwarten. Die Schweiz steuert auf einen massiven Fachkräftemangel dazu. EU-Beizüger können das nicht wettmachen, da die Qualitätsanforderungen hier viel höher sind. Alles drängt in akademische Berufe und in den „sicheren“ Schoss des Staates. Junge Juristen verharren am Gericht, mit der Hoffnung auf ein Pöstchen. Aber das Anwaltspatent machen immer weniger. Man tut sich das nicht mehr an. Also werden wir nicht nur bei Handwerkern ein Loch haben, sondern auch in der Justiz auf der Anwaltsseite. Dann dürfen die Behörden und Gerichte die Leute ungefiltert in Empfang nehmen. Chaos wird ausbrechen. Das Bundesgericht fördert diese Tendenz.
„Aber das Anwaltspatent machen immer weniger.“ – Ist das so? Im Kanton Zürich gemäss Statistik jedenfalls nicht und da würde man den Trend vermutlich auch sehen.
Danke für diesen Beitrag und das Bekanntmachen dieses Vorfalles.
Es freut einen richtig, wenn man von anderen Juristen und Anwälten die Reaktionen lesen kann und dass sich andere mit dem diesem Anwalt solidarisch zeigen. Man hat manchmal das Gefühl, als Jurist/Anwalt dürfe man sich nicht wehren wenn es um die eigene Sache geht. So weiss man, dass man nicht alleine ist.
@M.: Genauso ist es. Wir sind meistens zu brav und verstehen uns – zumindest was unsere Pflichten betrifft – weiterhin als Teil des Systems, als Organe der Rechtspflege. Deshalb wollen wir es mit den Strafbehörden nicht verscherzen.
Honorarkürzungen durch Gerichte können (manchmal) auch als versteckte Disziplinarmassnahme gegenüber der Verteidigung verstanden werden:
– zu viel Einsatz für den Angeklagten
– zu viele Rechtsverstösse der Justiz (im Interesse der Mandantin) vorgebracht
– zu wenig unterwürfig formuliert
– und (@Laie, augenzwinkernd) letzte Weihnachten auch die Flasche Dom Pérignon für das Gerichtspräsidium vergessen. DAS geht gar nicht.
Ehrenamt klingt ja noch ehrwürdig. Mir kommt es viel eher so vor wie jemand der in einem Krieg ist und von seinem Kriegsgegner die Munition und die Ersatzteile bezieht. Hier heisst es dann eben Entschädigung an die amtliche Verteidigung.
Gibt es auch Entscheide zu Honorarkürzungen bei forensisch-psychiatrischen Gutachtern?
@JD: Nein, natürlich nicht. Das sind ja Hilfspersonen des Gerichts und nicht störende Verteidiger. Gutachter verlangen kein Honorar, sie stellen Rechnung und Rechnungen werden bezahlt (und den Klienten belastet).