Geld für einen Anwalt verlieren

In einem Interview mit der NZZ scheint sich der Präsident des Bundesgerichts für die Einführung eines Annahmeverfahrens einzusetzen, weil es sein Gericht ja eigentlich nur ausnahmsweise brauche:

Sie wollen ein Annahmeverfahren?

Dies zu entscheiden, wäre Sache der Politik. Wir haben schon jetzt in fast allen Bereichen zwei Instanzen mit Kollegialgericht. Man kann davon ausgehen, dass diese Gerichte sich um die beste rechtliche Lösung bemühen. Manchmal ist es nicht unbedingt nötig, dass das Bundesgericht auch noch ein Urteil fällt.

Sie wünschen sich also mehr Beinfreiheit?

Ja. Aber wir sind natürlich in der Schweiz, wo die Politik und auch die Bürger der Meinung sind, man soll bis zum Bundesgericht gehen können. Nun gut, wenn es um eine Busse von vierzig Franken geht und Sie vielleicht noch Geld für einen Anwalt verlieren wollen, dann kommen Sie zu uns. Kein Problem.

Damit meint der Präsident offensichtlich die Strafverteidiger, was er dann noch bekräftigt:

Warum haben die Fälle im Strafrecht so stark zugenommen?

Das ist keine exakte Wissenschaft. Aber 2011 ist die Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft getreten. Davor war das kantonal geregelt. Das hat zur Belastung massgeblich beigetragen. Das wirkt sich bis heute aus: Die Strafverteidiger wissen inzwischen genau, wie die StPO funktioniert, und nutzen die zahlreichen Beschwerdemöglichkeiten. Das ist ein Punkt.

Vielen Dank, Herr Präsident, aber das ist jetzt fast zu viel der Ehre.