Jusletter-Update

Der Jahresend-Stress zwingt mich, auf die aktuelle Berichterstattung im heute erschienenen Jusletter zu verweisen:
Dominik Bachmann
Das Bundesgericht hat in BGE 134 IV 193 vom 13. Juni 2008 erstmals die fahrlässige Übertragung des HI-Virus unter Strafe gestellt. Zu beurteilen war ein älterer Mann, der seine Gelegenheitspartnerin mit dem HI-Virus angesteckt hatte ohne zu wissen, dass er selber HIV-positiv war. Welche unheilvollen Signalwirkungen dieses Urteil hat, wird im Folgenden in einer Stellungnahme der Aids-Hilfe Schweiz kurz dargestellt.
Jurius
BGer – Personen mit unbefugtem Aufenthalt können mehrmals aufeinanderfolgend wegen ihres illegalen Aufenthalts in der Schweiz verurteilt werden. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil der Schaffhauser Justiz bestätigt (BGE 6B_114/2008).
Jurius
BGer – Die Waadtländer Behörden haben einer Frau laut Bundesgericht zu Recht nicht abgenommen, dass ihre elektronische Fussfessel nach einem Seebad vorübergehend ausgestiegen sein soll. Nun muss sie den Rest ihrer Strafe in Haft verbüssen (Urteil 6B_605/2008).
Jurius
BGer – Waadtländer Straffällige, die eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr verbüssen müssen, können nicht vom Strafvollzug mittels Electronic Monitoring profitieren. Das Bundesgericht hat eine Ausweitung dieser Verbüssungsform auf Strafen mit einer Dauer von über einem Jahr abgelehnt (Urteil 6B_582/2008).
Jurius
BGer – Der mutmassliche Urheber der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Bundesanwaltschaft die aufschiebende Wirkung erteilt (Verfahren 1B_288/2008).
Der Bundesrat hat am 19. November 2008 die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden von Schengen-Staaten gutgeheissen und dem Parlament zur Genehmigung überwiesen. Mit dem Schengen-Informationsaustausch-Gesetz wird diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands ins nationale Recht umgesetzt.