Massnahmenvollzug im Gefängnis?
Art. 59 Abs. 3 StGB enthält eine Ausnahme vom Trennungsgebot gemäss Art. 58 Abs. 2 StGB. Davon wollte der Kanton Jura beim Vollzug einer stationären therapeutischen Massnahme Gebrauch machen, wird nun aber vom Bundesgericht in einem neuen Grundsatzentscheid zurückgepfiffen (BGE 7B_278/2025 vom 07.10.2025, Publikation in der AS vorgesehen). Gesetzlich nicht vorgesehen ist der Vollzug solcher Massnahmen in offenen Strafanstalten.