Patientenverrat

Das Bundesgericht hat heute ein Urteil mit einem Sachverhalt veröffentlicht, den ich (vermutlich naiverweise) kaum glauben kann (BGE 2C_332/2024 vom 21.07.2025, Publikation in der AS vorgesehen). Es kassiert ein Urteil des Verwaltungsgerichts SZ, das die Entbindung von Berufsgeheimnisträgern von ihrer beruflichen Schweigepflicht geschützt hat, ohne den Geheimnisträger auch nur anzuhören. Dieser hatte sich in die stationäre Behandlung einer Klinik begeben, wo sein Konsum von Kinderpornografie zur Sprache kam. Das veranlasste die Klinik bzw. die verantwortlichen Personen, sich vom Berufsgeheimnis entbinden zu lassen, um die Strafbehörden wegen der Gefahr des weiteren Konsums und wegen des Risikos einer Fremdgefährdung orientieren zu können.

Hier hat das Bundesgericht glücklicherweise im letzten Moment (?) die Reissleine gezogen. Aber das verheerende Signal hat die Klinik gesetzt: Wer Hilfe sucht und sich vertrauensvoll an seine Therapeuten wendet, landet beim Staatsanwalt. Ob gegen den Beschwerdeführer trotz dieses Urteils schon ein Verfahren eröffnet ist, weiss ich nicht.

Wer nicht den ganzen Entscheid lesen mag, kann das Wesentliche auch der Medienmitteilung entnehmen.