Richter als Quasi-Verbrechergehilfen?
Unter Berufung auf Markus Mohler bezichtigt Henry Habegger die Richter, die am kürzlich ergangenen SkyECC-Entscheid des Obergerichts ZH beteiligt waren (s. meinen früheren Beitrag), quasi einer Gehilfenschaft für die organisierte Kriminalität. Der Entscheid sei ein Fehlurteil, weil Art. 349b StGB, den das Gericht übersehen habe, das Territorialitätsprinzip explizit aufhebe. Ergebnis:
Das Urteil spielt den kriminellen Gangs und ihren spezialisierten Anwälten schon jetzt in die Hände.
Aus dem ganzen chmedia/Habegger-Artikel brauchbar ist eigentlich nur die Information, dass die Staatsanwaltschaft den Entscheid angefochten habe, was aber ohnehin klar war. Habegger warnt bereits auch die Richter in Lausanne:
Sollte das höchste Bundesgericht das Zürcher Urteil bestätigen, brächen in Dutzenden von Verfahren wichtige Beweise weg. Dann könnte die Schweiz zum sicheren Hafen für Schwerkriminelle werden, die von hier aus kommunizieren.
Ich weiss nicht, was Habegger treibt. Es fällt einfach auf, dass er immer wieder als unkritisches Sprachrohr der Strafverfolger auftritt und Verteidiger bzw. die „spezialisierten Anwälte“ als Gehilfen der Schwerstverbrecher zu sehen scheint, denn
Zuletzt konnten die Ermittler die Chats live mitlesen. Und dadurch unter anderem 141 Morde verhindern, wie Europol später angab.
Dank dem Obergericht ZH und den spezialisierten Anwälten kann jetzt munter weitergemordet werden.
@KJ: Wäre es möglich, den gesamten „CH-Media/Habegger“-Artikel zu teilen? Der Artikel steht hinter einer Paywall. Auf den ersten Blick ist nicht ersichtlich, weshalb Art. 349b StGB hier entscheidungserheblich sein sollte.
Eine Polizeibehörde eines Schengen-Staates (z.B. aus Deutschland oder Frankreich) darf beim Erhalt von Personendaten aus der Schweiz nicht schlechter behandelt werden als eine schweizerische Polizeibehörde (z.B. aus einem anderen Kanton).
Art. 349b StGB regelt also ausschliesslich den Datenfluss von der Schweiz ins Ausland an Schengen-Partner und hat keine Relevanz für die Verwertung von Beweismitteln, die aus dem Ausland in die Schweiz gelangen.
@Rob: erledigt im Link beim 2. Absatz.
Wenn man doch bloss einsähe, dass solche Urteile nicht ein „Freipass für das Verbrechen“ sind, sondern eine „Erinnerung an die Strafverfolgungsbehörde“, dass (auch) der Bruch von an sie gerichteter Vorschriften nicht ohne Konsequenz bleiben kann, bleiben darf und – wie vom Zürcher Obergericht aufgezeigt – auch nicht ohne Konsequenz bleibt.
„Ich weiss nicht, was Habegger treibt. Es fällt einfach auf, dass er immer wieder als unkritisches Sprachrohr der Strafverfolger auftritt […]“:
Vielleicht äussert er einfach seine persönliche Haltung, Meinung.
Oder er möchte als Journalist auffallen, polarisieren.
Oder vielleicht lobbyiert er für die Strafverfolger, weil er von jemandem dafür bezahlt wird.