S(p)iegelung: Änderung der Rechtsprechung?
In einem neuen Grundsatzentscheid scheint das Bundesgericht seine Rechtsprechung nach BGE 148 IV 221 zu änern oder zumindest zu relativieren.
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In einem neuen Grundsatzentscheid scheint das Bundesgericht seine Rechtsprechung nach BGE 148 IV 221 zu änern oder zumindest zu relativieren.
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