Update 2: "Annahme verweigert"

Die Diskussion um die neue solothurnische Staatsanwaltschaft findet heute ihren Weg zurück in die Medien. Heute berichtet das Solothurner Tagblatt über den aktuellen Stand und zitiert aus diesem Weblog. Dazu folgende Klarstellungen:

  1. „Nicht existent“ – und das war meine einzige Kritik an der neuen Staatsanwaltschaft – ist die Staatsanwaltschaft im Vorverfahren, das sie nach Gesetz ja eigentlich führen muss. Dies war einer der Mängel des alten Systems, der mit der Strafverfolgungsreform behoben werden sollte. Nach den ersten Monaten unter dem neuen Regime ist festzustellen, dass die Untersuchungshandlungen nach wie vor weitgehend der Polizei delegiert oder gar überlassen werden. Dass ich gerade heute die gegenteilige Erfahrung machen durfte, ändert an meinen grundsätzlichen Bedenken nichts, muss aber fairerweise auch erwähnt sein.
  2. Die fachliche Aufsicht über die Staatsanwaltschaft obliegt den Gerichtsinstanzen, welche deren Verfügungen und Anträge zu prüfen haben (Haftfgericht und Strafkammer des Obergerichts). Dass es für die Verteidigung äusserst schwierig ist, sich gegen die Staatsanwaltschaft durchzusetzen, liegt ja sicher nicht nur daran, dass die Argumente der Staatsanwaltschaft derart überzeugend wären. Telefonkontrollen und Haftanträge werden beispielsweise praktisch ausnahmslos bewilligt, obwohl die entsprechenden Anträge im Vergleich zu anderen Kantonen oft nur rudimentär begründet werden. Nach meiner Auffassung liesse sich die Qualität und damit auch die Effizienz der staatsanwaltlichen Tätigkeit steigern, wenn ihre Anträge und Verfügungen kritischer gewürdigt würden. In dieser Hinsicht kann die politische Aufsicht keinen Beitrag leisten.