Update: Auch Kifferinnen …

Die Stadtpolizei Zürich reagierte rasch und brachte den Tages-Anzeiger bereits zu einer versöhnlichen Ergänzung seiner heutigen Berichterstattung (vgl. meinen letzten Beitrag): die Zürcher gehen über die Bücher und in anderen Städten sind Korrekturen nicht nötig. Die Jugendanwaltschaft Winterthur wartete mit einer besonderes einleuchtenden Erklärung auf:

In Frage komme eine solche Massnahme grundsätzlich nur, wenn ein dringender Tatverdacht auf ein Vergehen oder ein Verbrechen bestehe.

Erniedrigung der tatverdächtigen Jugendlichen also nur bei Verdacht auf ein Verbrechen oder Vergehen (wie etwa nach einer Beschimpfung nach Art. 177 StGB?). Ja dann ist ja alles bestens.